Waffensachkunde im Sicherheitsdienst
§ 7 WaffG für Berufswaffenträger:
Voraussetzungen, Prüfungsinhalt und Schießnachweis
Die staatlich anerkannte Waffensachkunde nach § 7 WaffG ist die gesetzliche Pflichtqualifikation für jeden Sicherheitsmitarbeiter, der im Dienst eine erlaubnispflichtige Schusswaffe führt. Kein Wachschein ohne Sachkunde.
Wer im zivilen Sicherheitsdienst mit der Bewachung von kerntechnischen Anlagen, militärischen Einrichtungen, Liegenschaften diplomatischer Vertretungen oder im Geld- und Werttransport tätig ist, trägt ein Höchstmaß an Verantwortung. Die rechtliche und handwerkliche Basis für diesen Dienst an der Schusswaffe ist der staatlich anerkannte Nachweis der Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG). Während Sportschützen und Jäger eigene Sachkundenachweise erbringen, fordert der Gesetzgeber für Sicherheitsmitarbeiter eine umfassende Ausbildung, die exakt auf die rechtlichen und einsatztaktischen Besonderheiten des Bewachungsgewerbes zugeschnitten ist.
Gesetzliche Voraussetzungen
Was muss ich erfüllen, um als Berufswaffenträger tätig zu sein?
Um eine erlaubnispflichtige Schusswaffe im Dienst führen zu dürfen, reicht das Bestehen der Sachkundeprüfung allein nicht aus. Für die behördliche Genehmigung des Bewachungsunternehmens (Waffenschein nach § 28 WaffG) müssen alle fünf Kriterien nach § 4 WaffG erfüllt sein.
Mindestalter 18 Jahre
Der Einsatz als bewaffnete Sicherheitskraft setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus. Jüngere Mitarbeiter dürfen grundsätzlich keine erlaubnispflichtigen Schusswaffen im Dienst führen.
Waffensachkunde
Die erfolgreich abgelegte Prüfung vor einem staatlich anerkannten Prüfungsausschuss ist Pflichtvoraussetzung. Ohne dieses Zeugnis darf keine erlaubnispflichtige Waffe im Bewachungseinsatz geführt werden.
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit
Die Behörde überprüft das Bundeszentralregister auf relevante Vorstrafen, Eintragungen und Extremismusverdacht. Bereits laufende Ermittlungsverfahren können zur Versagung führen.
Persönliche Eignung
Körperliche und geistige Eignung müssen zweifelsfrei vorliegen. Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit sowie psychische Erkrankungen, die die Handlungsfähigkeit einschränken, schließen die Eignung aus.
Nachweis eines Bedürfnisses
Es muss nachgewiesen werden, dass die konkrete Bewachungsaufgabe das Führen einer Waffe zwingend erfordert. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber, der im Rahmen seines Erlaubnisantrags gegenüber der Behörde die besondere Gefährdungslage der bewachten Objekte darlegt (z. B. Geld- und Werttransport, Kernkraftwerk, Diplomatenschutz).
Prüfungsinhalt
Die drei Säulen der Waffensachkundeprüfung
Die staatlich anerkannte Ausbildung umfasst laut Allgemeiner Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) mindestens 24 Unterrichtseinheiten. Für Berufswaffenträger wird sie häufig auf bis zu 40 Unterrichtseinheiten inklusive Einsatztaktik erweitert. Die Inhalte gliedern sich in drei Hauptbereiche.
Waffenrechtliche und zivilrechtliche Grundlagen
- Abgrenzung freier und erlaubnispflichtiger Waffen nach WaffG
- Führen von Waffen im Dienst und Transportbestimmungen
- Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung (Waffenschrank-Klassen)
- Notwehr (§ 32 StGB) und Notstand (§ 34 StGB) beim Schusswaffeneinsatz
- DGUV Vorschrift 23: Übergabe, Laden und Tragen im Holster
Waffen- und Munitionstechnik
- Aufbau und Funktion von Kurzwaffen (Revolver und Pistolen)
- Grundlagen zu gängigen Langwaffen (Flinten und Büchsen)
- Munitionskunde: Kaliberbezeichnungen und Ballistik
- Innen- und Außenballistik, Reichweiten und Wirkung
- Erkennen von Beschusszeichen, Herstellerstempeln und Seriennummern
Praktische Handhabung und Schießnachweis
- Sicheres Laden und Entladen nach DGUV-Vorschrift
- Fehlerfreies Beheben simulierter Waffenstörungen
- Sicheres Holstern und Sicherheitsstatus-Meldung
- Treffernachweis auf 7 Meter (DIN-A4-Trefferraum)
- Mündliche Abfrage einsatztaktischer Verhaltensweisen
Ablauf der Schießprüfung
Was erwartet dich auf dem Prüfstand?
Das Herzstück der Prüfung ist der Nachweis, dass die Waffe unter Stress absolut sicher beherrscht wird. Jede fehlerhafte Handhabung, bei der die Mündung nicht in den sicheren Bereich zeigt, führt zum sofortigen Ausschluss.
Treffernachweis mit der Kurzwaffe
Mit der Kurzwaffe (Pistole oder Revolver) werden in der Regel 7 Schuss auf eine Standardscheibe abgegeben. Mindestens 5 davon müssen innerhalb eines DIN-A4-großen Trefferraums liegen. Einzelne Schießstände wenden abweichende Vorgaben der zuständigen Behörde an.
Waffenhandhabung und Störungsbehebung
Geprüft wird das fehlerfreie Durchführen von Sicherheitsstatus-Meldungen, das Beheben simulierter Waffenstörungen sowie das sichere Holstern. Das Laden darf ausschließlich an der dafür vorgesehenen Ladeeinrichtung erfolgen (DGUV Vorschrift 23).
Abfrage durch die Prüfungskommission
Die dreiköpfige Prüfungskommission fragt direkt Verhaltensweisen auf dem Schießstand und im Dienst ab. Dabei wird insbesondere auf das Verständnis von Notwehr, Verhältnismäßigkeit und den Vorschriften der DGUV Vorschrift 23 geachtet.
Rechtliche Grundlagen
Offizielle Quellen und BG-Vorschriften
Alle Inhalte auf Wachtrainer.de basieren auf dem aktuellen Wortlaut des WaffG und der AWaffV sowie den geltenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft.
§ 7 WaffG auf Gesetze-im-Internet.de lesen
AWaffV auf Gesetze-im-Internet.de lesen
Zur Seite: Zivile Sicherheitsdienste
Zur Seite: Bundeswehr & Wachpersonal
Häufige Fragen
Fragen zur Waffensachkunde nach § 7 WaffG
Rechtliche Klarheit zu den wichtigsten Fragen rund um die Waffensachkundeprüfung im Sicherheitsgewerbe.
Darf ich mir nach bestandener Prüfung eine private Waffe kaufen?
Unterscheidet sich die Sachkunde für Sportschützen von der für Sicherheitskräfte?
Wie lange ist das Zeugnis der Waffensachkunde gültig?
Was passiert bei einem Verstoß gegen die DGUV Vorschrift 23?
Benötige ich als Wachmann an einem Bundeswehrobjekt zusätzlich zur WaffG-Sachkunde noch weitere Qualifikationen?
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